Tierhalter-Haftpflicht
Wer einen Schaden verursacht, haftet nach dem Gesetz unbegrenzt !!!
Jeder Halter eines Tieres weiß, dass Tiere in einigen Fällen unberechenbar sind. Zum Beispiel, wenn ein anderer Hund auf der gegenüberliegenden Straßenseite läuft und der eigene sich plötzlich von der Leine losreißt. Oder das Pferd erschreckt sich, scheut und geht durch. Aus solchen Unberechenbarkeiten können schnell hohe Schadenersatzforderungen folgen und die eigene Existenz bedrohen.
Denn als Halter von Tieren haften Sie schon aus der Haltung heraus. Die Tierhalterpflichtversicherung hilft Ihnen finanziell oder juristisch. Sollten Sie nach einem Schaden wirklich haften müssen, zahlt sie dem Geschädigten die Geldsumme, auf die er Anspruch hat bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.
Wenn es Ärger gibt und ein Rechtsstreit nicht abzuwenden ist, zahlt die Tierhalterhaftpflichtversicherung außerdem Ihre Anwalts- und Gerichtskosten. Und wenn jemand unberechtigt Forderungen an Sie stellt, wehrt sie diese selbstverständlich in Ihrem Namen ab und trägt hierfür das finanzielle Risiko eines Rechtsstreites.
In unseren Policen sind viele wichtige Deckungseinschlüsse beitragsfrei mitversichert (je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich)
Einschluss von Mietsachschäden (Hund beschädigt Eigentum des Vermieters)
Schäden an Inventar von gemieteten Hotelzimmern oder Ferienwohnungen (nur wenn gesondert vereinbart)
Schäden an gemieteten oder gepachteten Stallungen, Reithallen und Weiden bis 10.000.- EUR
Schäden an Pferdetransportanhänger, sofern diese nicht über einen anderen Vertrag versichert sind, bis 5.000 EUR
und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden