Die Auto-Versicherung für Geschiedene Ladymobil | Fairmobil
Die Autoversicherung für geschiedene und getrennt lebende Frauen und Männer (Ladymobil | Fairmobil). Auch ohne vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt / Schadenfreiheitsklasse (SFR).
Betroffen ist bei Scheidung oder Trennung eine Gruppe von Frauen und Männern, die auf Grund Ihrer persönlichen Lebensumstände in Sachen Autoversicherung ohnehin schon sehr schlecht gestellt sind. "Nach Scheidung oder Trennung behält einer der geschiedenen Partner das Auto und der Andere die Kinder" - dieser Spruch spiegelt häufig die Wirklichkeit wider und offenbart eine schwerwiegende finanzielle Benachteiligung von geschiedenen oder getrennt lebenden Frauen und Männern. Denn in der Regel war der PKW auf einen der Ehepartner zugelassen und versichert und damit behält dieser auch den über Jahre erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt oder Schadenfreiheitsklasse bei der Autoversicherung.
Spätestens bei der Anmeldung des ersten eigenen Autos gibt es dann für viele der jährlich rund 150.000 von einer Trennung betroffenen Frauen und Männern eine böse Überraschung: Beitragssätze zwischen 85% und 120% sind die Regel - egal wie lange die Frau oder der Mann bereits Auto gefahren ist.
Wir stufen Ihre Ladymobil- und Fairmobil-Autoversicherung ganz einfach nach der Dauer Ihres Führerscheinbesitzes ein:
Dauer Führerschein in Jahren (deutsch oder EU) |
SF-Klasse |
Beitragssatz % |
---|---|---|
3-4 |
3 |
47% |
5-7 |
4 |
43% |
8-10 |
5 |
39% |
11-13 |
6 |
36% |
14-18 |
7 |
34% |
19-21 |
8 |
33% |
22-24 |
9 |
32% |
über 25 |
10 |
31% |
Voraussetzung: |
Muss erfüllt sein: |
Sie leben in Scheidung oder Trennung | |
Sie sind mindestens 25 Jahre alt und möchten einen PKW versichern | |
Ihr Führerschein ist mindestens 3 Jahre alt | |
Sie hatten in den letzten 2 Jahren keinen KFZ-Haftpflichtschaden bei einer eventuellen Vorversicherung AUF IHREN NAMEN. | |
Sie sind alleinige(r) Nutzer(in) des Fahrzeuges | |
Sie nutzen Ihr Fahrzeug ausschließlich privat (keine geschäftliche oder gewerbliche Nutzung) | |
Keine "negative Bonitätsauskunft" (SCHUFA). Die Prüfung erfolgt bei Antragstellung durch die Versicherungsgesellschaft. |
Fordern Sie hier ONLINE Ihr individuelles Angebot an. Oder kontaktieren Sie einfach unsere Angebotshotline unter Telefon: 040 - 38 39 40. Wir errechnen Ihnen Ihren persönlichen Beitrag direkt am Telefon und senden Ihnen im Anschluss unser Angebot gern per E-Mail.
Fairness-Hinweis:
Es handelt sich hier um SONDEREINSTUFUNGEN, die bei uns gelten und NICHT 1:1 an etwaige Folgeversicherer weiterbestätigt werden. (Bei einem eventuellen späteren Versicherungswechsel werden nur die tatsächlich schadenfrei erfahrenen Zeiten bestätigt.)
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Warum ist diese Absicherung so wichtig?
(Beispielvideo der VHV-Versicherung)