KFZ-Versicherung ohne Schadenfreiheitsklasse
Autoversicherung / KFZ-Versicherung ohne eine Schadenfreiheitsklasse (SFR), Schadenfreiheitsrabatt oder Prozente?
Dies ist meist nur bei wenigen Kraftfahrzeugen möglich und somit eher die Ausnahme.
Beispiele für Fahrzeuge ohne Schadenfreiheitsrabatt/Schadenfreiheitsklasse:
Zugmaschinen
Anhänger (z.B. offener oder geschlossener Kasten)
Wohnwagenanhänger
Firmenwagen im Rahmen einer Fahrzeugflotte
Was aber tun, wenn für Ihren PKW kein eigener Schadenfreiheitsrabatt oder keine Schadenfreiheitsklasse und somit keine Prozente (SFR- oder SF-Klasse) vorhanden sind?
Zum Einen ist ist es möglich, Ihr Fahrzeug als Zweitwagen über einen nahen Angehörigen (z.B. Vater, Mutter oder Großeltern) zu versichern. Hier werden häufig Sondereinstufungen in der KFZ-Versicherung bis in die Schadenfreiheitsklasse SF-3 angeboten. An diese Einstufung in den Schadenfreiheitsrabatt, sind meistens jedoch weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Prüfen Sie, ob eine solche Konstellation über einen Verwandten genutzt werden kann.
Unter Umständen ist es auch möglich, den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) aus der Autoversicherung eines nahen Familienangehörigen, der mit dem Autofahren aufhört oder seinen Schadenfreiheitsrabatt nicht mehr benötigt, zu übernehmen. Hierbei wird die Schadenfreiheitsklasse (unter Anrechnung etwaiger Schadenfälle) auf Ihren Namen übertragen. Hierzu müssen Sie jedoch die Fahrerlaubnis lange genug besitzen. Eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes auf einen "Führerscheinneuling" ist somit nicht möglich.
Faustformel:
Anzahl Jahre des Führerscheinbesitzes = Höhe der SF-Klasse (10 Jahre Führerschein - Einstufung in SF-10 möglich)
Keine der genannten Varianten sind bei Ihnen möglich?
Dann schauen Sie sich bitte jetzt unsere sehr interessanten Einstufungsmöglichkeiten an:
Führerschein |
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Einstufung in |
Einstufung in |
Eine KFZ- oder Autoversicherung kann auch ohne einen eigenen oder vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt, Schadenfreiheitsklasse und Prozenten, bezahlbar sein.
Und zukünftig erfahren Sie sich dann, Ihren ganz eigenen Schadenfreiheitsrabatt!