KFZ-Versicherung für Dienstwagen-Fahrer


Betroffen sind hier, ehemalige Dienstwagenfahrer oder Fahrer von Firmenwagen, die nach Ausscheiden aus dem Unternehmen oder Abgabe des Dienstwagens keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt (mehr) in der KFZ-Versicherung haben. Oder aber den Dienstwagen nach wie vor nutzen und lediglich, zusätzlich einen eigenen, privaten PKW auf sich zulassen und versichern möchten.

Im Job aufgestiegen und dann dienstwagenberechtigt geworden? Der Arbeitgeber stellt den Dienst- oder Firmenwagen und zahlt die Autoversicherung sowie den "Sprit" des Dienstwagens (Firmenwagens) auch bei privater Nutzung? Das ist natürlich eine super Sache.

Aber was ist jetzt, 20 Jahre später?

Der Firmenwagen oder Dienstwagen wird abgegeben oder ist bereits abgegeben worden? Der Arbeitgeber möchte den, mit dem Firmenwagen erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt, natürlich nicht "offiziell" auf Ihren Namen übertragen? Klar! Der vielleicht ehemals eigene Schadenfreiheitsrabatt ist auf Grund der langjährigen Unterbrechung des eigenen KFZ-Versicherungsvertrages verfallen (dumm gelaufen...). Bei der Anmeldung des ersten eigenen Fahrzeuges gibt es meist eine böse Überraschung. Sie starten mit der eigenen KFZ-Versicherung dann stets wie ein Fahranfänger! Beitragssätze zwischen 85% oder 120% sind die Regel - egal wie lange Sie wirklich Fahrpraxis besitzen oder wieviel hunderttausende von Kilometern Sie mit einem dienstlichen oder Firmen-PKW tatsächlich gefahren sind.

Möchten Sie das tatsächlich? Nein, natürlich nicht!

Darum richtet sich der Beitragssatz bei uns, nach der Dauer der tatsächlichen Dienstwagen- oder Firmenwagennutzung und eventuell angefallener KFZ-Haftpflichtschäden.

Also:


  • Dienstwagenzeiten
    vom Arbeitgeber bestätigen lassen!

  • Günstige SF-Klasse
    sichern!

  • Hohe Beiträge
    vermeiden!


Vereinfachte Darstellung der SFR-Sondereinstufung (ohne angefallene Schäden):

1 volles Jahr Dienstwagennutzung = SF-1
2 volle Jahre Dienstwagennutzung = SF-2
3 volle Jahre Dienstwagennutzung = SF-3
25 volle Jahre Dienstwagennutzung = SF-25

und so weiter...

Für den Tarif "ehemalige Dienstwagenfahrer und Firmenwagenfahrer"
gelten
folgende Voraussetzungen:

Es besteht oder bestand bisher keinerlei eigene KFZ-Versicherung auf Ihren Namen (außer vor der Dienstwagennutzung). Ein anrechenbarer Schadenfreiheitsrabatt (SFR) aus einem vorherigen KFZ-Versicherungsvertrag ist nicht oder nicht mehr vorhanden.

Der bisher genutzte Dienst- oder Firmenwagen war ein PKW.

Bei dem neu zu versichernden Privat-Fahrzeug handelt es sich ebenfalls um einen PKW, der auf den Versicherungsnehmer (also Sie) zugelassen wird (kein abweichender Fahrzeughalter).

Die gesamten Zeiträume, in denen der Dienstwagen (Firmenwagen) genutzt wurde und die Unfallfreiheit bzw. etwaige KFZ-Haftpflichtschäden, müssen von Ihrem Arbeitgeber (nicht Leasing- oder Versicherungsgesellschaft des Dienstwagens). Dies ist ausschließlich mittels des, auf dieser Internetseite bereitgestellten, Formulars möglich. Wir bitten um Verständnis, dass andere, insbesondere frei formulierte Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers, seitens des Versicherers, nicht akzeptiert werden.

Eine Addition von Zeiträumen verschiedener Arbeitgeber ist nicht möglich. Es wird nur die Dauer der Firmenwagennutzung beim letzten Arbeitgeber gewertet.

Die Entscheidung über die Anrechnung des schadenfreien Verlaufes, bleibt allein dem Versicherer vorbehalten. (z.B. wegen unvollständiger oder unzureichender Arbeitgeberbescheinigung etc.). Sofern die eingereichte Arbeitgeberbescheinigung vom Versicherer, wider Erwarten nicht anerkannt wird, geben wir den Vertrag auf Ihren Wunsch, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, frei.

Hier können Sie sich im Vorwege, unser Arbeitgeber-Formular zur Dienstwagennutzung herunterladen:
(In diesem Formular werden alle erforderlichen Angaben abgefragt)

Jetzt kostenlos und unverbindlich anfragen!

Rufen Sie uns jetzt an, wir errechnen Ihnen Ihren individuellen KFZ-Versicherungsbeitrag auch gern direkt am Telefon und senden Ihnen Ihren persönlichen Versicherungsvorschlag auf Wunsch kostenlos zu. Die eVB-Nummer für die Zulassung Ihres neuen Privat-Fahrzeuges erhalten Sie bei uns innerhalb weniger Minuten per Telefon, E-Mail oder SMS.

Fairness-Info:

Es handelt sich hier um SONDEREINSTUFUNGEN, die NICHT 1:1 an etwaige Folgeversicherer weiterbestätigt werden. Bei einem eventuellen späteren Versicherungswechsel, werden nur die tatsächlich schadenfrei erfahrenen Zeiten an einen etwaigen Folgeversicherer bestätigt.

Fahrerschutzversicherung?
Warum ist diese Absicherung so wichtig?

(Beispielvideo der VHV-Versicherung)

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