Highlights im Versicherungsschutz
Erstinformation | Ihre Versicherungsmehrfachagentur Frank Neuhaus
Rabattschutz gegen Zusatzbeitrag möglich
Fahrerschutzversicherung (Vollkaskoversicherung für den Fahrer) gegen geringen Zusatzbeitrag möglich
Keine Abzüge "neu für alt. Bei den Reparaturkosten werden keine Abzüge "neu für alt für Ersatzteile und Lackierung vorgenommen.
Tageweise Abrechnung. Bei kurzer Vertragsdauer brauchen Sie nur für die Tage Beiträge zu zahlen, an denen Ihr Kfz. auch versichert war. Sonst übliche prozentuale Abrechnungen gibt es nicht.
Mallorca - Police / beitragsfrei. Für Ihren Mietwagen im Ausland erweitern wir die Haftpflichtdeckungsumme auf die in Deutschland geltende gesetzliche Deckungssumme.
Marderbissschäden. Durch Marderbiss verursachte Schäden und Folgeschäden werden bis 1.500,- EUR durch die Kaskoversicherung ersetzt.
Glasbruchschäden ohne SB-Abzug. Falls Sie für Ihre Teilkaskoversicherung 150,- EUR Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diese nicht bezahlen, wenn Sie einen Glasbruchschaden durch eine Verbundglasreparatur beheben lassen.
Kein Einwand der groben Fahrlässigkeit. In der Voll- und Teilkaskoversicherung wird dem Versicherungsnehmer gegenüber auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet (ausser bei grob fahrlässiger Ermöglichung des Diebstahls oder grob fahrlässiger Herbeiführung eines Unfalles infolge Alkohols).
Erweiterung der Wildschadenklausel. In der Kaskoversicherung ist die Kollision mit Tieren jeglicher Art versichert. (also nicht nur Haarwild)
Neuwert-Entschädigung bei PKW. PKW, die noch kein Jahr alt und in Ihrem Erstbesitz sind, werden bei Totalschaden oder Totaldiebstahl mit dem Neuwert (nicht Wiederbeschaffungswert) ersetzt.
8 Mio. EUR bei Personenschäden. Bei unbegrenzter Deckung reicht die Versicherungssumme bis 8 Mio. EUR je geschädigter Person.
Neudefinition des Fahrzeugalters. Es gilt das Alter des Fahrzeuges bei erstmaliger Zulassung auf den Versicherungsnehmer bzw. Halter.
Keine Rückstufung bei Unterbrechung. Unterbrechen Sie Ihr Vertragsverhältnis nicht länger als 7 Jahre, stufen wir Sie in die gleiche Schadenfreiheitsklasse, die vor der Unterbrechung galt. (keine jährliche Hochstufung)
Schadenfreiheitsrabattübertragung möglich. Die Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes in der Haftpflicht- und auch in der Kaskoversicherung ist möglich. (Nicht nur unter Verwandten 1. Grades)
Aggregate mitversichert. Neben Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss werden in der Voll- und Teilkaskoversicherung auch Kurzschlussschäden an Aggregaten bis 1.500,- EUR mitversichert.