Übernahme Sonder-Einstufung
Übernahme der Sondereinstufung oder SF-Klasse | Bis zu 19% Sonderbeitragssatz in der KFZ-Versicherung oder Autoversicherung übernehmen oder übertragen.
Einige Versicherer bieten Sondereinstufungen in die SF-Klasse z.B. für Zweitwagen, für das Fahrzeug des Ehe-/Lebenspartners oder ähnliche Sondereinstufungen an. Dies ist grundsätzlich eine gute Sache.
"Leider werden aber die Tarifbeiträge, gerade für diese Sondereinstufungen, im Laufe der Jahre, nicht unerheblich angehoben"
Die Problematik:
Ein Wechsel zu einer an sich günstigeren KFZ-Versicherung ist meistens schwer, da die bisherige Versicherung die SONDER-Einstufung nicht in voller Höhe an den Folgeversicherer bestätigt. In der Regel können nur die tatsächlich schadenfrei erfahrenen Zeiten zu einer anderen Autoversicherung übernommen oder übertragen werden. Nicht aber die volle Sondereinstufung!
So werden aus 30% Beitragssatz ganz schnell 70% oder 85% Beitragssatz. Ein Wechsel, zu einem an sich günstigeren Versicherer, lohnte sich daher meist nicht und man war weiterhin an seine alte Autoversicherung (samt Beitragserhöhung) gebunden.
Unsere Lösung:
Welche Versicherungen (Versicherungsgesellschaften) übernehmen eine Sondereinstufung in der Autoversicherung?
Nur äußerst wenige Versicherer übernehmen eine solche Sondereinstufung (Schadenfreiheitsrabatt) 1 zu 1.
Schön, dass wir aber genau diese KFZ-Versicherer vertreten. Somit ist die Übernahme, das Übertragen oder das Übernehmen einer Sondereinstufung bei uns kein Problem. Wir übernehmen den Sonder-Schadenfreiheitsrabatt Ihres Vorversicherers 1:1, in voller Höhe.
(Wir benötigen lediglich eine Kopie der letzten Beitragsrechnung Ihres bisherigen Versicherers (nicht älter als 12 Monate), aus der die gewährte Sondereinstufung hervorgeht | Bei bestimmten Versicherern ist zudem eine 3-jährige Schadenfreiheit bei der Vorversicherung eine Grundvoraussetzung.
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Sondereinstufung
durch letzte Rechnungskopie nachweisen. -
Bisherige SF-Klasse
sichern! -
Beiträge beim neuen
Versicherer einsparen!
Wichtiger Hinweis:
Ihre Sondereinstufung darf nicht bereits, durch einen Wechsel zu einem Versicherer verloren gegangen sein, der die Sondereinstufung nicht übernommen hat. In diesem Fall muss der Versicherungswechsel rückgängig gemacht werden, damit Sie zunächst wieder in den Besitz der Sondereinstufung kommen und wir diese dann später direkt übernehmen können.
Bei Fragen stehen wir Ihnen hier kostenlos, beratend zur Seite.
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