Fahrerschutz-Versicherung
Damit Sie selbst nicht auf der Strecke bleiben
"Die Vollkaskoversicherung für den Fahrer"
Während Mitfahrer bei Personenschäden Anspruch auf Entschädigung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung haben, ist der Fahrer nicht ausreichend abgesichert, wenn er einen Unfall selbst- oder mitverschuldet.
Im Gegensatz zur Insassen-Unfallversicherung leistet die Fahrerschutz-Versicherung nach tatsächlich entstandenem Schadenumfang.
Sie ist in Verbindung mit einer bei uns bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung abschließbar, die mehr als die Mindestdeckung umfasst.
Sie bezahlt bei Personenschäden auch Schmerzensgeld und übernimmt die dadurch entstehenden Folgekosten nach einem Verkehrsunfall mit und ohne Fremdbeteiligung. Geleistet wird für Schäden, die der Fahrer ganz oder teilweise selbstverschuldet hat, aber auch, wenn der Schädiger unbekannt oder mittellos ist.
Können die Ansprüche gegen einen Schädiger oder Sozialversicherungsträger (z. B. Krankenkasse) gerichtet und durchgesetzt werden, übernimmt die Fahrerschutz-Versicherung die mögliche Differenz zu den tatsächlich entstandenen Kosten.
Leistungsbeispiele:
Für einen Zusatzbeitrag von nur ca. 30,- EUR (je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich) können Sie sich diesen wertvollen Zusatzschutz sichern.