Zweitwagen wie Erstwagen versichern

Einstufung des Zweitfahrzeuges bis in die gleiche SF-Klasse des Erstfahrzeuges
(gleiche "Prozente" wie Erstwagen/Erstfahrzeug)

Für die Einstufung "Zweitwagen wie Erstwagen versichern", werden vielfache Zweitwagen-Sondereinstufungen angeboten. Nur wenige Einstufungen gehen jedoch bis in die gleiche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), in der sich der Erstwagen befindet.

Es gibt derartige Einstufungen (gleiche SF-Klasse) für den Zweitwagen, diese sind jedoch an einige Voraussetzungen geknüpft.

Gleiche SF-Klasse wie Erstwagen:

  • Auf den Versicherungsnehmer ist bereits ein PKW als Erstfahrzeug zugelassen und auf seinen Namen versichert.

  • Das Erstfahrzeug ist bei Vertragsbeginn des Zweitwagens in der KFZ-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse-1/2 eingestuft.

  • Das Zweitfahrzeug wird ebenfalls auf den Versicherungsnehmer zugelassen und versichert.

  • Wo Ihr Erstfahrzeug zur Zeit versichert ist, ist hierbei egal.

  • Beide Fahrzeuge (Erst- und Zweitwagen) werden ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt.

  • Beide Fahrzeuge sind nicht für eine juristische Person bzw. Personengesellschaft versichert.

Hinweis:

Sofern es sich bei dem Schadenfreiheitsrabatt (SFR) des Erstwagens um eine Sondereinstufung handelt,
stufen wir das Zweitfahrzeug bis zur realen SF-Klasse des Erstfahrzeuges ein.


Einstufung bis in SF-3 |53% Beitragssatz:
(Voraussetzungen)

 

Erstfahrzeug

Zweitfahrzeug

Fahrzeugart:

PKW, Wohnmobil, Kraftrad, Leichtkraftrad und LKW bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht im Werk-/Privatverkehr

PKW, Wohnmobil, Kraftrad, Leichtkraftrad

Versicherungsnehmer:

VN, Ehegatte, mit VN in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner

VN / Antragsteller

Nutzerkreis:

Beliebig

Beliebig

Fahreralter:

Beliebig

Mindestens 23 Jahre

Halterkreis:

VN, Ehegatte, mit VN in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner

VN, Ehegatte, mit VN in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner

Muss Halter gleich VN sein:

Nein

Nein

Versicherer:

Beliebig

 

SF-Klasse:

Mindestens SF-3

SF-3 (58% Beitragssatz)

Weitere Voraussetzungen:

Keine

Kein Vorvertrag, VN mindestens 23 Jahre

Fairness-Hinweis:

Es handelt sich hier um SONDEREINSTUFUNGEN, die bei uns gelten und NICHT 1:1 an etwaige Folgeversicherer weiterbestätigt werden. Bei einem eventuellen späteren Versicherungswechsel, werden nur die tatsächlich, bei uns, schadenfrei erfahrenen Zeiten bestätigt.

Jetzt anfragen!
(Onlinerechner folgt in Kürze | Bis dahin rufen Sie uns einfach kurz an)

Weitergehende Hinweise zu KFZ-Sondereinstufungen:

Sondereinstufungen für den Erst- oder Zweitwagen, für den Erst- oder Zweit-PKW des Ehe- oder Lebenspartners sind zwar meistens eine gute Sache.

Aber dennoch gilt: Augen auf! Letztlich entscheiden über die Beitragshöhe des Erstwagens oder Zweitwagens nicht nur die Art der SFR-Einstufung, sondern viele weitere Faktoren und insbesondere auch der Tarif der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

So kann der Sondertarif einer Erstwagen- oder Zweitwagenversicherung, eingestuft in beispielsweise SF-6, teurer sein als eine "normale" Einstufung in SF-1/2 oder SF-1 bei einem anderen Versicherer, weil dessen Tarifniveau unter Umständen erheblich günstiger ist.

Letztlich zählt nur der tatsächlich zu zahlenden Beitrag in EURO!!!

Zudem ist die Mitnahme einer Zweitwageneinstufung als Sondereinstufung, zu einem anderen Versicherer, nicht ohne Weiteres möglich. In der Regel werden nur die tatsächlich schadenfrei erfahrenen Zeiten bestätigt, die sich ohne die eingeräumte "Erstwagen wie Zweitwagen"- Einstufung ergeben hätte. Nur Wenige Versicherungsgesellschaften übernehmen Sondereinstufungen 1 zu 1.


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