VHV-Haftpflicht-Versicherung
Haftpflichtversicherung der VHV-Versicherung | Hier informieren, berechnen und online abschließen | Perfekter Versicherungsschutz mit persönlichem Service und viel günstiger als Sie denken.
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Nicht nur in Hamburg Altona sondern bundesweit
Moin aus Hamburg, schön dass Sie hier sind.
Seit nunmehr über 50 Jahren, bereits in zweiter Generation, vermitteln und betreuen wir für unsere Kunden Versicherungsverträge.
Als Versicherungsmehrfachagentur sind wir nicht an eine einzige Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern vertreten zahlreiche Versicherungsgesellschaften. Gern sind wir auch der Partner an Ihrer Seite und kümmern uns um Ihre Versicherungsverträge. Wir leisten schnelle und unbürokratische Hilfe im Schadenfall und begleiten Sie bei der Schadenabwicklung mit der Versicherungsgesellschaft.
Unter Haftpflicht versteht man die sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, einen Schaden zu ersetzen (Haftpflicht), den man einem anderen zugefügt hat. Die jeweiligen Tatbestände, die eine Schadenersatzpflicht für einen z.B. in Hamburg Altona oder Bahrenfeld verursachten Schadenfall auslösen, sind u. a. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Schadenersatzansprüche drohen z.B. wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall verursacht haben, wenn Sie versehentlich als Gast mit Zigarettenglut den Teppich des Gastgebers versengt haben.
Sollten Ihre Kinder einmal einen Schaden verursacht haben, indem sie z.B. unachtsam über die Fahrbahn laufen oder beim Fußballspielen versehentlich das gläserne Tor treffen. Auch für solche Schäden können die Eltern haftpflichtig gemacht werden.
Die bisher aufgezeigten Beispiele von Haftpflicht haben bereits deutlich gemacht, daß es eine ganze Menge von Situationen gibt, in denen man zur Verantwortung gezogen werden oder wie die Juristen sagen, haftpflichtig gemacht werden kann.
Aufgabe der VHV-Privat-Haftpflichtversicherung ist es, ganz allgemein gesagt, ihre Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die aufgrund der Rechtsprechung nicht gerechtfertigt sind und berechtigte Ansprüche zu befriedigen. Auch die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche kann mit enorm hohen Rechtsanwalts- und Gerichtkosten verbunden sein, die von der VHV-Haftpflichtversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen werden.
Im Rahmen der Haftpflichtversicherung der VHV sind je nach abgeschlossener Police, Sie, Ihr Partner bzw. Ihre gesamte Familie weltweit und rund um die Uhr VHV-haftpflichtversichert. Auch Ihre volljährigen Kinder sind je nach Tarif der VHV in der Familien-Haftpflichtversicherung der VHV kostenlos mitversichert, solange sie unverheiratet sind und sich noch in Ausbildung befinden.
Wir bieten Ihnen unterschiedliche Deckungskonzepte im Bereich der VHV-Haftpflichtversicherung (Haftpflicht VHV) für Ihren individuellen Bedarf. Von der VHV-Single-Haftpflichtversicherung, in der nur Sie als unser Versicherungsnehmer haftpflichtversichert und somit geschützt sind, bis hin zu VHV-Familien-Haftpflichtversicherungen mit weitreichenden Risikoeinschlüssen die bei anderen Anbietern nicht oder nur gegen Zusatzbeiträge versichert sind.
Je nach gewähltem Deckungskonzept der VHV-Versicherung, können dies folgende Deckungseinschlüsse sein:
Schlüsselverlustschäden für fremde Schlüssel bis 25.000,- EUR
Mitversicherung von Gefälligkeitsschäden in der Haftpflicht
Mietsachschäden an Inventar in Hotels und Ferienwohnungen
Forderungsausfalldeckung (sofern der Schädiger nicht zahlungsfähig ist, kann die eigene Privathaftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden.)
Mitversicherung von Schäden durch deliktunfähige Kinder unter 7 Jahren