Betriebsurlaub bis 26.03.2024

Für die Anforderung von eVB-Nummern oder die Anmeldung eiliger Schadenfälle, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Versicherungsgesellschaft.

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eVB + Schadenfälle


Sofern Sie über unsere Website Angebote anfordern oder Anfragen und E-Mails senden, bearbeiten und beantworten wir diese erst im Anschluss.

Wohnmobil-Versicherung

Wohnmobilversicherung | Anleitung zum Sparen | SF-8 - 31%

  • Wohnmobil als Zweitfahrzeug mit SF-8 | 31% Beitragssatz versichern.

  • Wohnmobil OHNE vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt oder Schadenfreiheitsklasse (SFR) mit SF-8 | 31% Beitragssatz versichern.

  • Sondereinstufungen für Wohnmobile und Reisemobile

  • Sondereinstufungen für Wohnmobile von jungen Eigentümern (unter 25 Jahren) mit SF-2 | 40% Beitragssatz

  • Sofern für Ihr Wohnmobil eine Vorversicherung besteht (Versichererwechsel) erfolgt die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse (SFR) gemäß des Vertrages bei der Vorversicherung.

  • 5% Nachlass, sofern eine Thitronik Alarmanlage verbaut ist.

  • 20% Rabatt auf Kaskoversicherung für Wohnmobil mit GFK-Dach

  • 20% Rabatt auf Kaskoversicherung für Wohnmobile als Kastenwagen

  • Auch bei gewerblicher Nutzung (Nicht: Verkaufs- oder Selbstfahrervermietfahrzeug)

So stufen wir ein:

(*SFR = Schadenfreiheitsrabatt | VN = Versicherungsnehmer)

Freier bzw. nutzbarer SFR vorhanden?


Sofern für Ihr Wohnmobil eine Vorversicherung besteht (Versichererwechsel) erfolgt die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse (SFR / Beitragssatz) gemäß des Vertrages bei der Vorversicherung).

Wir übernehmen Ihren SFR auch dann, wenn es sich bei Ihrer Vorversicherung um eine Sondereinstufung handelt.
(Nachweis erforderlich)

Kein SFR vorhanden?
VN ist
über 25 Jahre alt

Kein SFR vorhanden?
VN ist
unter 25 Jahre alt

Einstufung in
SF-8

31%
Beitragssatz

Einstufung in
SF-2

40%
Beitragssatz

(Das Wohnmobil muss auf den Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner oder Lebenspartner oder Familienangehörige ersten Grades zugelassen sein.)

(Das Wohnmobil muss auf den Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner oder Lebenspartner oder Familienangehörige ersten Grades zugelassen sein.)

Fairness-Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Einstufungen ohne Vorversicherung um SONDEREINSTUFUNGEN handelt, die NICHT an etwaige Folgeversicherer weiterbestätigt werden. (Es werden nur die tatsächlich schadenfrei erfahrenen Zeiten bestätigt.)

Tarifbesonderheiten:

KW-unabhängige Beitragsberechnung

Beliebige Fahrer (auch Führerscheinneulinge ab 18 Jahren oder Senioren) ohne Beitragszuschlag mitversichert.

Keine Kilometerbegrenzung

Keine Online-Versicherung
(Immer mit persönlichem Ansprechpartner)

Annahmerichtlinien:

Wohnmobilneuwert muss mindestens 20.000,- EUR betragen

Kein Kaskoversicherungsschutz für Wohnmobile über 35 Jahre

Keine Pick-Up s

Keine Wohn- oder Reisemobile als Selbstfahrervermietfahrzeug

Auch bei gewerblicher Nutzung (Nicht: Verkaufsfahrzeug)

Fahrzeughalter ist VN, Ehe- oder Lebenspartner(in) oder ein Verwandter 1. Grades

  • Neupreisentschädigung? Ja.

  • Austausch der Schließanlage? Ja.

  • Fiktive Abrechnung von Hagelschäden? Ja.

  • Selbstbeteiligung bei Reparatur von Sturm- und Hagelschäden an der Dachhaut

  • Verzicht auf Abzug „neu für alt“ bei Informations- und Unterhaltungssystemen? Mitversichert.

  • Rabatt für GFK- und Anti-Hagel-Schutzdach und Kastenwagen

  • Keine Entschädigungsobergrenze bei Glasschäden? Nein, warum auch.

  • Keine Abzüge „neu für alt“? Nein.

  • Mitversicherte Zubehörteile

  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit? Natürlich.

  • Fährrisiko auf europäischen Gewässern? Auch das.

  • Tierbiss? Sogar mit Folgeschäden.

  • Örtlicher Geltungsbereich

  • Mallorca-Police? Auch dabei.

  • Keine Rückstufung bei Unterbrechung

  • Tageweise Abrechnung

  • Saisonkennzeichen? Natürlich möglich.

  • Rabattangleichung

  • Kurzzeitkennzeichen? Sicher.

  • Leistungsumfang | Versicherungsschutz
    für Ihr Wohnmobil

Jetzt kostenlos anfragen!

Mögliche Absicherungen:


Haftpflichtversicherung

Wie für jeden PKW, ist auch bei Wohnmobilen die KFZ-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung an der es kein "Vorbei" gibt. Diese Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die durch die Nutzung des Wohnmobils Dritten zugefügt werden. Hierbei sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert.

Teilkaskoversicherung

Im Rahmen der Teilkaskoversicherung sind Schäden am Wohnmobil durch Feuer, Einbruchdiebstahl (Wohnmobil-Inventar ist hier nur über eine zusätzliche Camping- oder Wohnmobilinhaltsversicherung versichert), Sturm- oder Hagelschäden, Überschwemmung oder auch Zusammenstoß mit Haarwild versichert.

Vollkaskoversicherung

Neuere Wohnmobile sollten Sie im Rahmen einer Vollkaskoversicherung versichern. Gegenüber der Teilkaskoversicherung sind hier auch Schäden am Wohnmobil durch einen selbst verschuldeten Unfall oder Beschädigungen durch unbekannte Dritte versichert.

Camping- oder Wohnmobilinhaltsversicherung

Die Wohnmobilinhaltsversicherung ist die Hausratversicherung für Ihr Wohnmobil. Hier versichern Sie das Inventar des Wohnmobils wie Unterhaltungselektronik, ein vorhandenes Vorzelt oder Ihre persönliche Gegenstände.

Schutzbriefversicherung

Ein Unfall oder auch nur eine Panne mit dem Wohnmobil kann schnell zu einem finanziellen Abenteuer werden. Hier kommen dann unter Umständen Hotel-, Pannenhilfs-, Abschlepp- oder Bergungskosten auf Sie zu. Auch eine Wohnmobil-Rückholung aus dem Ausland nach Deutschland kostet schnell mehr als 1.000,- EUR. Im Rahmen des Wohnmobilschutzbriefes versichern Sie sich gegen einen Großteil der dann entstehenden Kosten.

Auslandsschaden-Versicherung

Um Ärger und Verständigungsschwierigkeiten mit einer ausländischen Versicherung zu vermeiden kann für Ihr Reisemobil (Wohnmobil) auch der Abschluss einer Auslandsschadenversicherung wichtig sein. Kommen Sie oder Ihr Wohnmobil durch ein im Ausland versichertes Fahrzeug zu Schaden, reguliert die eigene Wohnmobilversicherung in Deutschland Ihren Schaden und nimmt dann bei der ausländischen Versicherung Regress. Sie ersparen sich so eine Menge Ärger. Wichtiger Hinweis: Entschädigt wird hier nach deutschem und nicht nach ausländischem Recht. Ein ganz gravierender Vorteil für Sie.

Fahrerschutzversicherung

Fahrzeuginsassen stellen ihre Schadenersatzansprüche an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Wohnmobil-Halters. Sie sind gut versichert. Der Wohnmobil-Fahrer erhält jedoch bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall keine Leistungen aus der Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier greift dann die Fahrerschutz-Versicherung für Wohnmobile, damit der Fahrer nicht auf der Strecke bleibt.

Versichert sind hier insbesondere:

  • Schmerzensgeld

  • Verdienstausfall

  • Haushaltshilfe

  • Umbaumaßnahmen

  • Hinterbliebenenrente

Fahrerschutzversicherung?
Warum ist diese Absicherung so wichtig?

(Beispielvideo der VHV-Versicherung)

Weitere Zweitwageneinstufungen (auch für PKW und Motorrad):

Zweitwagenversicherung (2) für PKW, Krad und Wohnmobil
(Zweitwagen mit der SF-Klasse des Erstwagens versichern)

Sofern auch Ihr Erstwagen bei uns versichert ist oder zum nächstmöglichen Termin versichert wird, versichern wir Ihren Zweitwagen ab diesem Termin mit der gleichen Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens. Unter Umständen also bis zum niedrigsten Beitragssatz von 25%

Voraussetzungen:

- Erstwagen (PKW, Krad oder Wohnmobil) ist oder wird ebenfalls bei uns versichert.
- Zweitwagen wird ebenfalls PKW, Krad oder Wohnmobil
- Erstwagen ist mindestens in SF-5 eingestuft
- Der Zweit- oder Drittwagen wird ausschließlich vom Versicherungsnehmer gefahren.
- Versicherungsnehmer bei Erst- und Zweitwagen ist eine Privatperson

Zweitwagenversicherung / Standard (3)

Möchten Sie ein Wohnmobil als Zweitwagen versichern, erhalten Sie bis zu SF-8 / 31% Beitragssatz

Voraussetzungen:

- Alle Fahrer müssen mindestens 23 Jahre alt sein.
- Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter des Zweitwagens sind identisch.
- Ihr Erstwagen ist mindestens in SF-2 eingestuft.
- Erstwagen ist PKW, Krad oder Wohnmobil
- Zweitwagen ist ebenfalls PKW, Krad oder Wohnmobil


Partnerversicherung

Das neu hinzukommende Fahrzeug Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners wird bei uns in die Schadenfreiheitsklasse SF-2 eingestuft, unabhängig wo das bisherige Fahrzeug versichert ist oder versichert bleibt.


Voraussetzungen:

- Das bisherige Fahrzeug des Partners ist PKW, Krad oder Wohnmobil
- Neu hinzukommendes Fahrzeug ist PKW, Krad oder Wohnmobil
- Das bisherige Fahrzeug ist mindestens in SF-2 eingestuft.
- Alle Fahrer des neu hinzukommenden Fahrzeuges sind mindestens 23 Jahre alt.
- Halter und Versicherungsnehmer des neu hinzukommenden Fahrzeuges sind identisch.


Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich hier um SONDEREINSTUFUNGEN handelt, die NICHT an etwaige Folgeversicherer weiterbestätigt werden. (Es werden nur die tatsächlich schadenfrei erfahrenen Zeiten bestätigt.)


Die elektronische Versicherungsbestätigung, für die Zulassung Ihres Fahrzeuges, erhalten Sie bei uns auf Wunsch innerhalb weniger Minuten per E-Mail.

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(Man mag es nicht mehr lesen aber leider sind auch wir dazu verpflichtet)

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