- Betriebsurlaub bis 16.10.2025 -

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eVB und Schadenfälle


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Junge Fahrer einschließen, eintragen oder mitversichern?

Das muss nicht so teuer sein, wie Sie vielleicht denken.

Mit der Zusatzfahrerversicherung der KRAVAG und R+V - Versicherung


Sie stehen auch vor dem Problem, Ihre Tochter oder Ihren Sohn, die gerade die Führerscheinprüfung bestanden haben, als junge Fahrerin, jungen Fahrer oder Fahranfänger, in Ihre eigene KFZ- oder Autoversicherung einschließen oder mitversichern zu wollen?

Meist eine kostspielige Angelegenheit, gerade bei jungen Fahrer*innen unter 23 Jahren. Mehrbeiträge von 700,- bis 800,- EUR jährlich, sind bei den meisten Autoversicherungen die Regel.

Dies ist dann meist eine traurige Enttäuschung, denn die junge Fahrerin oder der junge Fahrer haben den Führerschein ja nicht gemacht, um dann nicht Auto zu fahren. Aber die Auto- oder KFZ-Versicherung soll ja auch bezahlbar bleiben.

Einige Versicherungen bieten daher den Einschluss oder die Mitversicherung der jungen Fahrer über eine sogenannte Zusatz-Fahrerversicherung, zu viel günstigeren Konditionen an. Die Kids werden dann einfach namentlich, zu einem festen jährlichen Zusatzbeitrag von 318,00 EUR in den bestehenden Versicherungsvertrag eingeschlossen.

Details und Handling:

Die Option Zusatzfahrer ermöglicht jungen Fahrerinnen und Fahrern bis 23 Jahre, die Mitnutzung der bei der R+V-Gruppe (inklusive KRAVAG-Versicherungen) versicherten PKW. Der junge Fahrer muss im Vertrag des von ihm genutzten Fahrzeuges nicht als Fahrer benannt werden. Es können bis zu drei Zusatzfahrer pro Vertrag eingeschlossen werden. Der Jahresbeitrag von 318,00 EUR wird je eingeschlossenem Zusatzfahrer erhoben.

Die Zusatzfahrerlösung ist für Fälle gedacht, in denen ein junger Fahrer keinen eigenen PKW (und somit keinen eigenen PKW-Vertrag) hat, sondern die PKW von Dritten nutzt (zum Beispiel die Fahrzeuge der Eltern, Verwandten, Freunde oder Nachbarn).

Ein Beispiel:

Im PKW-Vertrag der Eltern wird die Produktergänzung Zusatzfahrer eingeschlossen. Neben den Eltern haben auch die Großeltern, Onkel und Tanten sowie Nachbarn ihre PKW im R+V - KRAVAG-Konzern (ohne R+V24) versichert. Die Tochter oder der Sohn kann durch den Einschluss der Zusatzfahrerversicherung in einem einzigen KFZ-Vertrag ihrer Eltern nicht nur den Familien-PKW, sondern auch diejenigen Fahrzeuge der Großeltern, Onkel und Tanten sowie der Nachbarn fahren. Die genannten Personen brauchen den jungen Fahrer nicht in ihrem Vertrag als weiteren Fahrer einzuschließen. Es ist keine verwandtschaftliche Beziehung zum Versicherungsnehmer erforderlich.

Wichtig:

Verträge mit einer R+V oder KRAVAG-SONDEReinstufung, die im Fahrerkreis beschränkt ist (zum Beispiel Partner- oder gewisse Zweitwagen-Sondereinstufungen, ohne Fahrer unter 23 Jahren), sind von dieser Regelung ausgenommen. Diese PKW dürfen mit der Option "Zusatzfahrer" NICHT gefahren werden. (Sprechen Sie uns oder die R+V - KRAVAG-Versicherung hierzu gern im Einzelfall an. Anruf genügt.)

Hinweis:

Mit dem Angebot Zusatzfahrer kann keine Nutzungsberechtigung für Fahrzeuge "erkauft" werden, die der Zusatzfahrer auf sich selbst zugelassen und/oder versichert hat - unabhängig davon, ob die Zusatzfahrer-Option im eigenen oder fremden Vertrag abgeschlossen wurde. In diesen Fällen ist der Zusatzfahrer als regulärer Fahrer im Vertrag anzugeben.

Wie erfolgt die Schadenregulierung?

Über die Lösung Zusatzfahrer werden keine Schäden reguliert! Verursacht der Zusatzfahrer einen Schaden, erfolgt die Regulierung über den Vertrag des betroffenen/verursachenden Fahrzeuges, dessen zughöriger Schadenfreiheitsrabatt dadurch belastet wird. Wir empfehlen daher die Vereinbarung des zusätzlichen und beitragspflichtigen Rabattschutzes.

Zukünftiger Vorteil:

Der Zusatzfahrer startet nach bereits einem Jahr als "Mitfahrer", beim ersten eigenen Fahrzeug (auf den eigenen Namen), mit SF-5 als Sondereinstufung


  • KFZ-Versicherung
    wechseln!

  • Junge Fahrer einschließen...

  • Hohe Beiträge vermeiden!

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Fahrerschutzversicherung | Ein Muss für den jungen Fahrer
(Beispielvideo der VHV-Versicherung)

Besondere Hinweise zur Einstufung junger Fahrerinnen und Fahrer:

Bei den meisten KFZ- und Autoversicherungen werden die jungen Fahrer in den "normalen" Fahrerkreis einbezogen. Dies führt in der Regel zu einem massiven Anstieg der Versicherungsbeiträge. Einige Versicherer haben die Zeichen der Zeit erkannt und schließen diesen Fahrerkreis, im Rahmen einer Zusatzfahrer-Versicherung, in den Fahrzeugnutzerkreis ein. Dies hat dann meist einen deutlichen Beitragsvorteil für Sie. Sobald der jüngste Fahrer oder die jüngste Fahrerin das 23. Lebensjahr erreicht hat, empfiehlt es sich, den KFZ-Versicherungsvertrag mit den "jungen Fahrern" zu prüfen. Häufig ist dann ein Einschluss über die "normale" Alterseinstufung günstiger als die Zusatzfahrerversicherung. Kontaktieren Sie uns einfach, sobald der jüngste Fahrer das 23. Lebensjahr vollendet hat. Wir berechnen für Sie dann die bestmögliche Alternative.


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