Betriebsurlaub bis 26.03.2024

Für die Anforderung von eVB-Nummern oder die Anmeldung eiliger Schadenfälle, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Versicherungsgesellschaft.

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eVB + Schadenfälle


Sofern Sie über unsere Website Angebote anfordern oder Anfragen und E-Mails senden, bearbeiten und beantworten wir diese erst im Anschluss.

Flotten-Versicherung Hamburg


Ob in Hamburg, Dortmund oder München. Selbständigen, Unternehmern und Firmen bieten wir die Möglichkeit eine Flotte im Rahmen einer Branchenpolice (Flottenversicherung) Ihren gesamten Fuhrpark zu versichern. Verfügen Sie über mindestens 3 und maximal 10 Motorfahrzeuge, kann eine Flottenversicherung abgeschlossen werden.

Entgegen einer Einzelautoversicherung versichern wir bei einem Fuhrpark die gesamte Fahrzeugflotte, beispielsweise einer Hamburger Firma, mit sehr interessanten Einstufungen in die Schadenfreiheitsklassen (SFR).

Leider können wir diese Flottenversicherungen nicht für alle Unternehmensarten anbieten. Der nachfolgenden Aufzählung entnehmen Sie bitte, ob auch für Sie die Möglichkeit dieser Fuhrpark- bzw. Flottenversicherung besteht.

Wir versichern den Fuhrpark (Flotte) folgender Unternehmen:

  • Bauhaupt- und Baunebengewerbe

  • Dienstleistungen

  • Freie Berufe (z. B. Arzt, Architekt, Rechtsanwalt)

  • Genossenschaften

  • Handel

  • Industrie

  • Land- und Forstwirtschaft (einschließlich Garten- und Landschaftsbau)

  • Vereine, Verbände, sonstige Organisationen

  • Öffentlicher Dienst und Gesundheitswesen

  • Handwerk ohne Bau

  • Nicht nur in Hamburg


Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen:


Fahrzeugart innerhalb der Flotte

Ersteinstufung - Haftpflicht

Ersteinstufung - Vollkasko

PKW Eigenverwendung

SF-3

SF-3

LKW Werkverkehr bis 3,5 t. zul.Gesamtgewicht

SF-2

SF-2

LKW Werkverkehr über 3,5 t. zul. Gesamtgewicht

SF-2

SF-2

Zugmaschine Werkverkehr

SF-2

SF-2

Camping-KFZ / Wohnmobil

SF-3

SF-3

KRAD / Leichtkraftrad

SF-3

SF-3


Schauen Sie hier unser Video:

PKW des Firmeninhabers / Geschäftsführers

Für den PKW (Eigenverwendung) des Firmen- bzw. Flotteninhabers / Geschäftsführers besteht eine Sondereinstufungsmöglichkeit bis max. SF-16 = 30% Beitragssatz. Ein abweichender Fahrzeughalter (z.B. Ehefrau) ist ohne Beitragszuschlag möglich.

SFR-Systematik bei Flotten

  • Wenn ein Schadenfreiheitsrabatt (SFR) bei einer Vorversicherung vorhanden ist, der schlechter ist als die o.g. Einstufung, wird die o.g. Einstufung gewährt.

  • Ist der SFR bei der Vorversicherung besser als die o.g. Einstufungsmöglichkeit, wird der bessere SFR der Vorversicherung übernommen

  • Ist kein SFR vorhanden, erfolgt SFR-Einstufung für die Flottenversicherungen gem. der o.g. Tabelle

Sondereinstufungen

  • Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Fuhrpark-/Flottenversicherungen um SONDEREINSTUFUNGEN handelt, die nicht an andere Versicherer bestätigt werden. Es werden lediglich die mit der Flotte tatsächlich schadenfrei erfahrenen Zeiten bestätigt.

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(Man mag es nicht mehr lesen aber leider sind auch wir dazu verpflichtet)

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