Vertrags-Rechtsschutz
|Rechtsschutzversicherung im Vertrags- und Sachenrecht.
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen des täglichen Lebens, z. B. aus Kauf-, Werk-, Reparaturverträgen;
weltweiter Rechtsschutz besteht, wenn die Verträge über das Internet abgeschlossen werden.
Schadenbeispiele:
Nach dem Kauf der Waschmaschine stellen Sie technische Mängel fest, die nicht vollständig behoben werden können.
Ihr minderjähriges Kind schließt ohne Ihr Wissen einen Handy-Vertrag ab.
Die Unfall-Versicherung weigert sich, die Ansprüche zu regulieren.
Nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit weigert sich die BU-Versicherung Ihre BU-Rente zu zahlen.
Sie erkennen die Malermeisterrechnung nicht an, da die Arbeit nicht sach- und fachgerecht ausgeführt wurde.
Die lang ersehnte Küche ist mangelhaft.
Das gebuchte Hotel entspricht nicht den Angaben im Prospekt.
Die Rechtsschutzversicherung im Vertrags- und Sachenrecht können Sie in Anspruch nehmen...
Bei Streitigkeiten aus: