Vertrags-Rechtsschutz

|Rechtsschutzversicherung im Vertrags- und Sachenrecht.

Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen des täglichen Lebens, z. B. aus Kauf-, Werk-, Reparaturverträgen;
weltweiter Rechtsschutz besteht, wenn die Verträge über das Internet abgeschlossen werden.

Schadenbeispiele:

Nach dem Kauf der Waschmaschine stellen Sie technische Mängel fest, die nicht vollständig behoben werden können.
Ihr minderjähriges Kind schließt ohne Ihr Wissen einen Handy-Vertrag ab.
Die Unfall-Versicherung weigert sich, die Ansprüche zu regulieren.
Nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit weigert sich die BU-Versicherung Ihre BU-Rente zu zahlen.
Sie erkennen die Malermeisterrechnung nicht an, da die Arbeit nicht sach- und fachgerecht ausgeführt wurde.
Die lang ersehnte Küche ist mangelhaft.
Das gebuchte Hotel entspricht nicht den Angaben im Prospekt.

Die Rechtsschutzversicherung im Vertrags- und Sachenrecht können Sie in Anspruch nehmen...

Bei Streitigkeiten aus:

  • Kaufverträgen

  • Reiseverträgen

  • Internetverträgen

  • Dienstleistungsverträgen

  • Reparaturverträgen

  • Versicherungsverträgen


Ohne jegliches Kostenrisiko erledigt, dank Rechtschutzversicherung.

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neuhaus24.de | Kekse, Kekse, Kekse.....
(Man mag es nicht mehr lesen aber leider sind auch wir dazu verpflichtet)

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