Betriebs-Haftpflicht-Versicherung für den Trockenbau


Als Trockenbauer wissen Sie: Wo gehobelt wird, fallen nicht nur Späne. Es passieren leider auch mal Fehler im Trocken-Bau. Entsteht Ihrem Kunden oder einem anderen Dritten ein Schaden, müssen Sie als Trockenbaubetrieb dafür haften. Und das kann für Sie sehr teuer werden.

Ohne eine Absicherung durch eine Betriebshaftpflichtversicherung kann das auch ganz schnell die Existenz Ihrer Firma kosten. Als Einzelunternehmen oder beispielsweise auch als GbR haften Sie für Schäden zudem mit Ihrem gesamten Privatvermögen.

Die Lösung:

Unsere Betriebs-Haftpflichtversicherung speziell für Trockenbau-Betriebe


Was ist versichert?

Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, haftet mit seinem gesamten Vermögen in unbegrenzter Höhe. Für Schäden durch fehlerhafte Produkte sogar ohne Verschulden. Ein Haftpflichtschaden kann somit ganz schnell einmal Ihre Existenz gefährden.

Mit der Betriebs-Haftpflichtversicherung-Trockenbau überlassen Sie nichts dem Zufall. Sie kann einen Schaden nicht verhindern, schützt Sie aber vor den finanziellen Folgen. Diese können entstehen:

  • aus Gefahren, die von Ihrem Betriebsgrundstück (Trockenbau) ausgehen (einschließlich Werkstatt, Lager usw.).

  • wenn Sie Ihre Räumlichkeiten gemietet haben und diese durch Ihre Schuld durch Leitungswasser, Abwasser oder Brand beschädigt oder zerstört werden.

  • wenn bei Trockenbau-Montagearbeiten etwas passiert - sogar bei Tätigkeiten im Ausland.

  • wenn ein von Ihnen hergestelltes oder montiertes Produkt fehlerhaft ist und dadurch einen Schaden verursacht.

Was ist nicht versichert?

Bestimmte Schäden im Trockenbau-Bereich können nicht versichert werden. Das sollen Sie jetzt schon wissen nicht erst im Schadenfall. Das sind z. B.

  • Versicherungsansprüche aller Personen die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.

  • Schäden und Mängel an hergestellten oder gelieferten Sachen oder erbrachten Trockenbau-Leistungen.

  • Erfüllungsansprüche des Trockenbauers.

  • Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund eines Vertrages oder Zusagen des Trockenbauers über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.

Auf uns können Sie zählen

Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter des Trockenbaubetriebes anderen versehentlich einen Schaden zufügen:

  • prüft die Betriebshaftpflichtversicherung-Trockenbau, ob und welchem Umfang eine Schadenersatzpflicht besteht.

  • zahlt sie die entsprechende Entschädigung.

  • wehrt sie für Sie unberechtigte Schadenersatzansprüche ab.

  • übernimmt sie alle Kosten der Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung. (Rechtsschutzfunktion der Haftpflichtversicherung)

  • Sie? Lehnen sich ganz entspannt zurück!

Wir kümmern uns um die Haftpflicht-Schadenersatzansprüche des Geschädigten. Ganz gleich, ob sie gegen Sie oder Ihre Mitarbeiter erhoben werden. Schnell und unbürokratisch. Denn Aufgabe der Betriebs-Haftpflichtversicherung ist es nicht nur berechtigte Schadenersatzansprüche auszugleichen, sondern auch unberechtigte Ansprüche für Sie abzulehnen.

Sie sollen für einen nicht durch Ihre Tätigkeit entstandenen Schaden zur Haftung gezogen werden? Für Sie dank Betriebshaftpflichtversicherung kein Problem! Sie melden den Schaden dann einfach Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung. Diese lehnt den Schaden dann offiziell gegenüber dem Anspruchsteller ab, beauftragt ggf. einen Rechtsanwalt und führt für Sie notfalls auch einen Prozess beim zuständigen Gericht. Alles ohne jegliches KOSTENRISIKO für Sie!

Rufen Sie uns an! Wir klären kurz die beitragsrelevanten Fragen und Sie erhalten umgehend Ihr individuelles Angebot.

GARANTIERT GÜNSTIG !!!!

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