Straf-Rechtsschutz





Die Straf-Rechtsschutzversicherung in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten hilft bei der Verteidigung in Strafverfahren wegen des Vorwurfes eines Vergehens.

Versicherungsschutz besteht in der Regel nur dann, wenn die fahrlässige Begehung eines Vergehens vorgeworfen wird. Wird dem Versicherungsnehmer die vorsätzliche Begehung eines Vergehens vorgeworfen, das sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich begangen werden kann, so besteht bei manchen Rechtsschutzversicherern dann Rechtsschutz, wenn nicht rechtskräftig festgestellt wird, dass der Versicherungsnehmer vorsätzlich gehandelt hat.

Beim Vorwurf der Begehung eines nur vorsätzlich begehbaren Vergehens oder eines Verbrechens, kommt der Spezial-Straf-Rechtsschutz in Frage.

Schadenbeispiele:

Nach einer Aufsichtspflichtverletzung kommt es zu einem Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Beim Verlassen einer Weihnachtsfeier im Büro wird eine brennende Kerze übersehen. Die Büroeinrichtung fängt Feuer. Wegen fahrlässiger Brandstiftung wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Markus S. ist mit Freunden auf dem Oktoberfest. Plötzlich gerät der Tisch hinter ihm in Aufruhr. Markus S. sucht das Weite. Als die Polizei eintrifft wird er von einer der Verletzten wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt, weil er sie bei seinem "Fluchtversuch" angeblich von der Bank gestoßen hat und sie sich dabei Schürf- und Platzwunden zugezogen hat. Mit Hilfe seines Rechtsanwaltes kann die Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Die Kosten des Rechtsanwaltes muss er jedoch selbst tragen. Diese übernimmt seine Rechtsschutz-Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht.

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